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"Vorsorgeauftrag"
Chancen und Fallen nicht nur beim Älterwerden
im neuen
Erwachsenenschutzrecht
Vortrag von Gabriela Winkler
und Apéro mit Häppchen
am Freitag, 10. Februar 2017, 19 Uhr
am Freitag, 26. Januar 2018, 19 Uhr
Eintritt: CHF 35.-
Anmeldung unbedingt erforderlich
Liebe Freunde von notabene
Was, wenn ich
einmal nicht mehr in der Lage sein sollte, zu entscheiden, was mit mir
und
meinen Finanzen geschehen soll?
Wer wird meine Interessen wahrnehmen? Kann ich
mich absichern? Und wenn ja, wie?
Das neue Kinder- und Erwachsenenschutzrecht
löst das Vormundschaftsrecht von 1907 ab.
Es handelt sich um eine
Jahrhundertrevision. Sie hat vor allem im Erwachsenenschutz zum Ziel,
das Recht
auf Selbstbestimmung merklich zu erhöhen.
Namentlich dazu wurden
zwei neue Kapitel eingefügt:
die Patientenverfügung und der
Vorsorgeauftrag.
Insbesondere bei letzterem haben sich einige Fallen
eingeschlichen, welche das Ziel einer Stärkung
der Selbstbestimmung bis zuletzt
unterlaufen.
Das Referat von Gabriela Winkler beleuchtet die heiklen Punkte und
gibt Hinweise,
wie sie umschifft werden können.
Gabriela Winkler,
dipl.sc.nat.ETH, Master Practitioner DVNLP, Kommunikationsberaterin,
Co-Präsidentin der Sozialkonferenz des Kantons Zürich von 2009 bis 2015,
Kantonsrätin von 1999-2015.
Präsidentin der Stiftung gfz und Co-Präsidentin
Stiftung Chance.
Mitglied des Verwaltungsrates der EKZ und des Stiftungsrates
Innovationspark Zürich.
Inhaberin Winkler Kommunikationsberatung und SSW
Management GmbH.
Herzlich willkommen bei notabene.
Freundliche Grüsse
Irene Flaks Radde und Heinz Radde